Arbeitsrecht

„Nimm den Hammer und bring ihn zum Chef“ – das Arbeitsrecht bietet andere Konfliktlösungsmechanismen an als sie dieses Zitat von TonSteineScherben aus den 70er Jahren nahelegt.

Als Nebenfolge der im deutschen Arbeitsrecht ausgeprägt starken Rechte von Arbeitnehmern (Kündigungsschutz, Mindestlohn, Mindesturlaub, Lohnfortzahlung, Streikrecht…) und Betriebsräten ist das Arbeitsrecht umfangreich, komplex und zersplittert geworden. Für Arbeitgeber ebenso wie für Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften geht es nicht ohne den Sachverstand spezialisierter Arbeitsrechtler. Sozialpartnerschaft und sozialer Frieden als hohe Güter unserer Gesellschaft müssen durch Regeln gelenkt werden.

Unsere Kanzlei ist nicht nur auf das Individualarbeitsrecht auf Arbeitnehmer- wie auf Arbeitgeberseite spezialisiert; eine tragende Säule unserer Tätigkeit ist die Schulung von Betriebsräten bundesweit durch Fachanwalt Mario Obst in allen Fragen der Betriebsverfassung und des Tarifrechts.