Ausländer/in ist, wer nicht Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes ist. In Deutschland trifft dies auf etwa 10% der Bevölkerung zu, im Ruhrgebiet auf 30%. Die Eigenschaft, keinen deutschen Pass zu besitzen, ist so ziemlich die einzige Gemeinsamkeit, die Ausländer untereinander haben. Die gesetzlichen Regeln über Aufenthaltserlaubnisse unterscheiden zwischen EU-Bürgern und Drittstaatern, zwischen assoziationsberechtigten türkischen Staatsbürgern und teilweise privilegierten US-Amerikanern oder Schweizern, zwischen Arbeitnehmern, Selbständigen, Familienangehörigen, Rentnern und Studenten, zwischen Daueraufenthaltsberechtigten und Menschen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis…
Wer straffällig wird, ist von Ausweisung bedroht; Ausweisung und Abschiebung ziehen Einreisesperren in die sogenannten Schengen-Staaten nach sich.
Ausländerrecht ist Teil des Verwaltungsrechts. Dem Betroffenen stehen spezialisierte Behörden gegenüber, deren Sach- und Rechtskenntnis der Laie nicht gewachsen ist. Bundesrechtsanwaltsordnung und Verwaltungsverfahrensgesetz geben daher jedermann das Recht, sich durch Rechtsanwälte vertreten zu lassen; erst Recht gilt dies für die Prozessführung vor den Verwaltungsgerichten.
Wir sind seit über 25 Jahren bundesweit im Ausländerrecht tätig, sowohl im Verwaltungsverfahren gegenüber den Behörden als auch in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten.