Rechtsanwalt Ausländerrecht

Ausländer/in ist, wer nicht Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes ist. In Deutschland trifft dies auf etwa 10% der Bevölkerung zu, im Ruhrgebiet auf 30%. Die Eigenschaft, keinen deutschen Pass zu besitzen, ist so ziemlich die einzige Gemeinsamkeit, die Ausländer untereinander haben. Die gesetzlichen Regeln über Aufenthaltserlaubnisse unterscheiden zwischen EU-Bürgern und Drittstaatern, zwischen assoziationsberechtigten türkischen Staatsbürgern und teilweise privilegierten US-Amerikanern oder Schweizern, zwischen Arbeitnehmern, Selbständigen, Familienangehörigen, Rentnern und Studenten, zwischen Daueraufenthaltsberechtigten und Menschen mit befristeter Aufenthaltserlaubnis…

Wer straffällig wird, ist von Ausweisung bedroht; Ausweisung und Abschiebung ziehen Einreisesperren in die sogenannten Schengen-Staaten nach sich.

Ausländerrecht ist Teil des Verwaltungsrechts. Dem Betroffenen stehen spezialisierte Behörden gegenüber, deren Sach- und Rechtskenntnis der Laie nicht gewachsen ist. Bundesrechtsanwaltsordnung und Verwaltungsverfahrensgesetz geben daher jedermann das Recht, sich durch Rechtsanwälte vertreten zu lassen; erst Recht gilt dies für die Prozessführung vor den Verwaltungsgerichten.

Wir sind seit über 25 Jahren bundesweit im Ausländerrecht tätig, sowohl im Verwaltungsverfahren gegenüber den Behörden als auch in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten.

Die deutsche Staatsangehörigkeit hat nicht nur Vorteile im weltweiten Reiseverkehr; sie eröffnet gesellschaftliche Beteiligungsrechte wie das Wahlrecht und Zugang etwa zum Beamtenverhältnis. Migranten mit langjährigem Inlandsaufenthalt können eingebürgert werden. Aber: Geht das auch bei Arbeitslosigkeit? Was ist, wenn der Einbürgerungsbewerber nicht genügend Deutsch spricht? Welche Rolle können Vorstrafen spielen? Wann gibt es die doppelte Staatsangehörigkeit? Wie führt man einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht? Es gibt genügend Anlass, sich im Staatsangehörigkeitsrecht anwaltlich vertreten und beraten zu lassen.

Jesus von Nazareth, Heinrich Heine, Richard Wagner, Thomas Mann, Lion Feuchtwanger, Alma Mahler-Werfel: sie alle hatten eine Gemeinsamkeit – sie wurden aus der Heimat vertrieben, verfolgt und mussten Schutz - Asyl - anderswo suchen.

So prominent wie die aufgeführten Persönlichkeiten sind die meisten Flüchtlinge heute nicht; ihre individuelle Not ist häufig aber nicht geringer. Deutschland hat aus geschichtlicher Erfahrung heraus ein Asylrecht geschaffen, das Verfolgten Aufnahme garantiert. Heutzutage dominiert Europarecht den Rechtskreis des Flüchtlingsrechts, was zu einer erheblichen Ausweitung der Gründe für einen Verfolgungsschutz geführt hat.

Nicht nur das klassische Vorbild der im Heimatland nicht geduldeten abweichenden politischen Meinung begründet einen Schutzanspruch. Auch wer wegen seiner Rasse, Religion, sexuellen Ausrichtung, seines Geschlechts oder der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe Verfolgungshandlungen ausgesetzt ist, ist Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Asylrecht bedeutet aber auch komplexes Verfahrensrecht. Das beginnt bei den europäischen Zuständigkeitsregeln („Dublin-Verordnungen“) und endet beim Berufungszulassungs- und revisionsrecht im Verwaltungsprozess.

Übrigens: Die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht (= Asyl- und Ausländerrecht) im Deutschen Anwaltsverein hat etwa 450 Mitglieder – von 110.000 Anwälten in Deutschland. Rechtsanwalt Kabis ist seit Gründung der Arbeitsgemeinschaft dabei und regelmäßiger Autor für die "Anwaltnachrichten Asyl- und Ausländerrecht" (ANA).