Jesus von Nazareth, Heinrich Heine, Richard Wagner, Thomas Mann, Lion Feuchtwanger, Alma Mahler-Werfel: sie alle hatten eine Gemeinsamkeit – sie wurden aus der Heimat vertrieben, verfolgt und mussten Schutz - Asyl - anderswo suchen.
So prominent wie die aufgeführten Persönlichkeiten sind die meisten Flüchtlinge heute nicht; ihre individuelle Not ist häufig aber nicht geringer. Deutschland hat aus geschichtlicher Erfahrung heraus ein Asylrecht geschaffen, das Verfolgten Aufnahme garantiert. Heutzutage dominiert Europarecht den Rechtskreis des Flüchtlingsrechts, was zu einer erheblichen Ausweitung der Gründe für einen Verfolgungsschutz geführt hat.
Nicht nur das klassische Vorbild der im Heimatland nicht geduldeten abweichenden politischen Meinung begründet einen Schutzanspruch. Auch wer wegen seiner Rasse, Religion, sexuellen Ausrichtung, seines Geschlechts oder der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe Verfolgungshandlungen ausgesetzt ist, ist Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Asylrecht bedeutet aber auch komplexes Verfahrensrecht. Das beginnt bei den europäischen Zuständigkeitsregeln („Dublin-Verordnungen“) und endet beim Berufungszulassungs- und revisionsrecht im Verwaltungsprozess.
Übrigens: Die Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht (= Asyl- und Ausländerrecht) im Deutschen Anwaltsverein hat etwa 450 Mitglieder – von 110.000 Anwälten in Deutschland. Rechtsanwalt Kabis ist seit Gründung der Arbeitsgemeinschaft dabei und regelmäßiger Autor für die "Anwaltnachrichten Asyl- und Ausländerrecht" (ANA).