Forderungseinzug

Sie haben Außenstände und möchten diese effektiv und zeitsparend zurückerhalten?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!
Herr Rechtsanwalt Obst arbeitet mit einem Team aus Mitarbeitern zusammen, die langjährige Erfahrungen in den Bereichen

  • außergerichtliches Forderungsmanagement,
  • Titulierung von fälligen Forderungen im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens oder auf dem Klageweg,
  • Vollstreckung im Mobiliar- und Immobiliarbereich

aufweisen können.

Außergerichtliches Forderungsmanagement
Das außergerichtliche Forderungsmanagement setzt eine Herangehensweise voraus, in der Ihr Schuldner nicht verschreckt wird und somit „den Kopf in den Sand steckt“. Dennoch muss signalisiert werden, dass die Forderung berechtigt ist und beglichen werden muss. Man versucht hier mit dem Schuldner eine Lösung zu finden, sodass Sie als Gläubiger/in Ihre offenstehende Forderung beglichen bekommen.

Titulierung von Forderungen
Bei der sogenannten Titulierung wägen wir ab, ob es in dem Einzelfall sinnvoll ist das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten oder sofort Klage bei dem zuständigen Amtsgericht / Landgericht zu erheben. Bevor diese Schritte unternommen werden, besprechen wir mit Ihnen was unserer Meinung nach sinnvoll ist und unterrichten Sie über die weitere Vorgehensweise.

In den meisten Fällen wird das gerichtliche Mahnverfahren (der sogenannte Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid) bevorzugt, da dieser zeitsparender und kostengünstiger ist. Wenn aber abzusehen ist, dass der Schuldner hiergegen Widerspruch/Einspruch einlegt, kann zur Zeitersparnis auch direkt Klage erhoben werden.

Nachdem der Titel erwirkt ist werden wir mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen.

Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung erfolgt, sobald der beantragte Titel (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) rechtskräftig ist.

Die Zwangsvollstreckung kann beispielsweise wie folgt betrieben werden:

Mobiliarvollstreckung

  • Abnahme der Vermögensauskunft (ehemals eidesstattliche Versicherung)
  • Erlass eines Haftbefehls
  • Konto und/oder Gehaltspfändungen sowie Pfändung von Ansprüchen gegenüber Dritten
  • Pfändungen beim Schuldner persönlich

Immobiliarvollstreckung

  • Antrag auf Erlass einer Sicherungshypothek auf Grundstücke /Eigentum
  • Antrag auf Erlass eines Zwangsverwaltungsverfahrens
  • Antrag auf Erlass eines Zwangsversteigerungsverfahrens

Es gibt noch weitere Vollstreckungsmaßnahmen in den beiden Vollstreckungskategorien, die wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen.

Die jeweiligen, geeigneten Maßnahmen werden wir mit Ihnen besprechen und entsprechend umsetzen.

Kosten
Die Kosten für unsere Inanspruchnahme sind vom Schuldner zu tragen, wenn sich dieser in Verzug befindet. Dies regelt § 286 BGB.

Kostenschuldner ist immer der Mandant. Sollten Sie Rechtschutzversichert sein, können die Kosten unserer Inanspruchnahme auch vorerst von der Rechtsschutzversicherung getragen werden. Den selbstständigen Forderungseinzug unserer Gebühren erbittet die Versicherung in den meisten Fällen. Die von Ihnen verauslagten Kosten werden auf den Schuldner umgelegt, da die notwendigen Kosten durch den Schuldner getragen werden müssen. Dies fällt unter den sogenannten Verzugsschaden.

Wenn Sie Fragen zu unserem Forderungsmanagement haben, können Sie sich gerne an unsere Abteilung Forderungsmanagement wenden, die per Mail über forderung@koenigswall.de oder telefonisch über 0231/589799-24 zu erreichen ist.