Jede Person, die der Begehung einer Straftat verdächtig ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.
Dieser Programmsatz der Europäischen Menschenrechtskonvention bildet das Fundament, auf dem moderne Strafverteidigung fußt. Aus den Prinzipien des Rechtsstaats, des rechtlichen Gehörs, der Gewaltenteilung und der Gesetzlichkeit der Strafe folgen Verfahrensregeln und Verfahrensrechte, die einerseits der Erforschung der Wahrheit dienen, andererseits aber den Beschuldigten im Strafverfahren davor schützen, Objekt des Verfahrens zu sein. Der Rechtsanwalt als Strafverteidiger gewährleistet die Einhaltung dieser Regeln und die Wahrnehmung der Rechte des Beschuldigten.
Unsere Kanzlei in Dortmund mit den Schwerpunkten auf Strafrecht und Strafverteidigung hat sich seit jeher diesen Aufgaben und Zielen verschrieben.
Durchsuchungen, Festnahme, Vernehmungen, all dies findet oftmals außerhalb der Bürozeiten statt.
Durch raschen Zugriff der Ermittlungsbehörden drohen Rechtsverlust, Freiheitsentzug und irreparable Nachteile für das weitere Verfahren.
In dringenden Fällen sind wir daher rund um die Uhr für Sie erreichbar:
Tel 0800 589 799 0