Ob das Auto der Deutschen liebstes Kind ist, wie ein Vorurteil gerne behauptet, sei einmal dahingestellt; jedenfalls aber ist es für die meisten Menschen der wirtschaftlich wertvollste Gegenstand, den sie besitzen. Da Autos, Fahrräder oder Motorräder ihre Funktion nur erfüllen können, wenn der Mensch sie zur Fortbewegung benutzt, ist das Risiko der Beschädigung dieser Fahrzeuge durch Unfälle immer verbunden mit der Schädigung der Gesundheit ihrer NutzerInnen.
Nicht nur die Regulierung von Verkehrsunfällen verursacht dem Laien größtmögliche Schwierigkeiten; Teilnahme am Straßenverkehr birgt auch die Gefahr fahrlässiger, nicht selten auch vorsätzlicher Verstöße, gegen Verkehrsregeln. Dann sind die Bereiche des Verwaltungsrechts (Punktesystem, Entziehung der Fahrerlaubnis), des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Strafrechts berührt.
Der Anwalt Mario Obst bietet Beratung und Vertretung umfassend im gesamten Verkehrsrecht – übrigens auch für Fußgänger.